1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge an Morrone Service, insbesondere für Küchenmontagen, Möbelmontagen, Innenausbau, Reparaturen, Anpassungen und Schreinerarbeiten nach Mass. Abweichende individuelle Vereinbarungen in einer Offerte, Auftragsbestätigung oder einem schriftlichen Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Besichtigung oder Anfrage bekannten Angaben erstellt. Sofern in der Offerte nichts anderes angegeben ist, bleibt eine Offerte während 30 Tagen gültig. Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte oder Auftragsbestätigung vom Kunden angenommen wird oder die Ausführung nach entsprechender Vereinbarung beginnt.
3. Leistungsumfang
Massgebend für Art und Umfang der geschuldeten Arbeiten sind die Offerte, Auftragsbestätigung, Pläne sowie spätere gemeinsam vereinbarte Änderungen. Nicht ausdrücklich enthaltene Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs.
4. Preise und Zusatzarbeiten
Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Ob Mehrwertsteuer bereits enthalten ist, richtet sich nach der jeweiligen Offerte und der Mehrwertsteuerpflicht des Betriebs. Zusatzarbeiten, Änderungen oder Mehraufwand, die nach Auftragserteilung verlangt werden oder aufgrund nicht vorher erkennbarer Umstände notwendig werden, können zusätzlich verrechnet werden. Soweit möglich, wird der Kunde vor wesentlichem Mehraufwand informiert.
5. Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferverzögerungen von Herstellern oder Lieferanten, unvorhersehbarer baulicher Gegebenheiten, fehlender Vorleistungen anderer Gewerke oder anderer nicht zu vertretender Umstände können zu einer angemessenen Verschiebung führen.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass die für die Arbeiten erforderlichen Räume und Arbeitsbereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und soweit nötig freigeräumt sind. Er informiert vor Arbeitsbeginn über bekannte Leitungen, Installationen, besondere bauliche Gegebenheiten oder andere Risiken, die für die Ausführung relevant sein können.
7. Material und Produkte Dritter
Bei Materialien, Beschlägen, Geräten oder Bauteilen von Drittanbietern gelten zusätzlich die jeweiligen Produkteigenschaften und Herstellervorgaben. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen bei Farbe, Struktur, Maserung oder Oberfläche natürlicher Materialien können vorkommen und stellen für sich allein keinen Mangel dar.
8. Abnahme und Beanstandungen
Nach Abschluss der Arbeiten prüft der Kunde die ausgeführten Leistungen innert angemessener Frist. Erkennbare Mängel sollen möglichst rasch und nachvollziehbar gemeldet werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben vorbehalten.
9. Gewährleistung
Für Mängel gelten die zwingenden und vertraglich anwendbaren Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, soweit nicht in der konkreten Offerte oder Auftragsbestätigung zulässigerweise etwas anderes vereinbart wurde. Für vom Kunden bereitgestellte Materialien oder Produkte wird keine Gewähr für deren Qualität, Eignung oder Fehlerfreiheit übernommen, soweit ein Mangel nicht durch die Montage verursacht wurde.
10. Rechnungsstellung und Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei grösseren Aufträgen können Akonto- oder Teilzahlungen vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug können nach vorgängiger Mahnung die gesetzlich zulässigen Verzugsfolgen geltend gemacht werden.
11. Verschiebung und Annullierung durch den Kunden
Muss ein bestätigter Termin verschoben oder ein Auftrag annulliert werden, ist dies möglichst frühzeitig mitzuteilen. Bereits bestellte Sonderanfertigungen, nicht stornierbare Materialien, bereits erbrachte Planungs- oder Arbeitsleistungen sowie nachweislich entstandene Kosten können in Rechnung gestellt werden. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
12. Haftung
Für Schäden wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden, ungeeignete vom Kunden bereitgestellte Materialien, Eingriffe Dritter oder Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb des Einflussbereichs von Morrone Service liegen.
13. Beizug von Dritten
Für einzelne Arbeiten können geeignete Hilfspersonen, Lieferanten oder spezialisierte Drittunternehmen beigezogen werden, sofern dies für die sachgerechte Ausführung eines Auftrags sinnvoll oder erforderlich ist.
14. Datenschutz
Personendaten werden im Zusammenhang mit Anfragen, Offerten und Aufträgen gemäss der Datenschutzerklärung bearbeitet.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Für Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz beziehungsweise Wohnsitz des Anbieters als Gerichtsstand vorgesehen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.
Stand: September 2026
